JudikaturJustizRS0011102

RS0011102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Wer auf fremden Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Schrebergartenhaus erbaut, erwirbt daran auch ohne Hinterlegung einer Urkunde das Eigentum. Zur Übertragung des Eigentums an dem Hause ist dagegen die Urkundenhinterlegung erforderlich.

Entscheidungen
9