Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 4.597,35 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 308,85 S Umsatzsteuer und 1.200 S Barauslagen) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Rudolf und Maria P*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 858 KG Werndorf, bestehend aus dem Grundstück Nr. 38/84. Mit ihrer Zustimmung errichteten ihr Sohn Manfred P*** und die Beklagte, dessen damalige Lebensgefährtin, auf diesem Grundstück etwa in der Zeit von…
Rechtliche Beurteilung Da zu der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung beachtliche Gegenstimmen im Schrifttum vorliegen, zu denen der Oberste Gerichtshof bisher, soweit ersichtlich, nicht ausdrücklich Stellung genommen hat, erscheint die Revision zulässig, weil der Entscheidung erhebliche Bedeutung für die Rechtse…