JudikaturJustizRS0010968

RS0010968 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2001

Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende oder das Fischereirecht absolut sichernde Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt.

Entscheidungen
6