JudikaturJustizRS0010955

RS0010955 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 1996

Verlängert sich der Lauf eines Baches, der zuvor versickert war, späterhin bis zu einer Einmündung in ein anderes Gewässer, tritt hiedurch keine automatische Ausweitung eines Fischereirechtes im bisherigen Wasserlauf auf den nunmehrigen neuen ( verlängerten ) ein.

Entscheidungen
4