Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen; im übrigen wird ihr nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der erst , der zweit , der dritt und der siebentklagenden Partei sowie der viert , der fünft und sechstklagenden Partei zusammen binnen 14 Tagen di…
Text Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei ist Eigentümerin der Grundstücke 309/1, 309/2, 310/1, 310/2, 310/5 und 2642/100 der EZ 713, 310/6, 312/1, 312/3 und 2642/99 der EZ 1104, 320/1 der EZ 1113, 318/3 der EZ 1249, 325/1 und 326 der EZ 1371, 317/1 und 317/2 der EZ 1372 sowie 314 und 2642/98 de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte macht in der Revision abermals geltend, daß über eine nicht auf den Rechtsweg gehörige Sache erkannt worden und das gesamte Verfahren daher gemäß § 477 Abs 1 Z 6 ZPO nichtig sei. Die behauptete Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens wurde bereits…