Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: Aufgrund des notariellen Übergabsvertrages vom 29. 12. 2000, GZ 1272, samt Nachträgen vom 3. 12. 2001, GZ 1375, und 27. 12. 2002, GZ 1520, werden folgende Eintragungen bewilligt: Die Abschreibung der…
Text Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im Spruch angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. …
Rechtliche Beurteilung Diese Rechtsmittelausführungen zeigen eine korrekturbedürftige Verkennung der Rechtslage durch die Vorinstanzen auf; der Revisionsrekurs erweist sich daher als zulässig und auch als berechtigt. Die beiden Nachträge zum Übergabsvertrag vom 29. 12. 2000 nehmen jeweils auf die dort vereinbarte Übertrag…