Spruch Die Revisionen werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit EUR 1.799,28 (darin EUR 299,88 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Kläger waren vom 15. 12. 1991 bis 31. 7. 2000 Hauptmieter der Wohnung S*****gasse 28/5, ***** Wien. Den schriftlichen Mietvertrag vom 8. 11. 1991 hatten sie mit dem Rechtsvorgänger der Beklagten geschlossen. Auf Grund einer in § 12 des Mietvertrages ("Sonstiges") enthaltenen Regelung…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind unzulässig, weil keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Die Beklagte schließt sich in der Frage der Zulässigkeit der Revision der Zulassungsbegründung des Berufungsgerichtes an; die Klärung der vom Berufungsgericht konkretisierten Rechtsfrage sei für jede Form…