Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.430,-- (darin enthalten USt von S 1.905,--, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Pachtvertrag vom 2.3.1990 nahm die Klägerin die Wohnungseigentumseinheit "Geschäft I AP 1", ein Geschäftslokal in ***** S*****, vom damaligen Mit- und Wohnungseigentümer Bruno F***** für den Zeitraum vom 1.8.1990 bis 28.2.1995 in Bestand. Die Klägerin betreibt im Bestandob…
Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei macht in ihrem Rechtsmittel geltend, die Vereinbarung einer Kaution stehe nicht mit dem Bestandrecht an sich, sondern mit anderen Umständen, etwa mit der Bonität des Mieters im Zusammenhang. Demnach trete der Ersteher einer Liegenschaft in eine Vereinbarung über die Leistung ein…