JudikaturJustizRS0010877

RS0010877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach der Erwerber von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonderen Nachforschungen verpflichtet sei, sind dann nicht anwendbar, wenn die Weiterveräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns an den Letztabnehmer erfolgt. Es greift vielmehr der Gutglaubensschutz des § 366 HGB ein. Aus der Kenntnis des Eigentumsvorbehaltes ergibt sich keineswegs, daß der Erwerber den Mangel der Verfügungsermächtigung kannte oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Entscheidungen
8