JudikaturJustizRS0010875

RS0010875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2014

Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten sind unanwendbar, wenn der Vorbehaltsverkäufer der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes zugestimmt hat.

Entscheidungen
11