Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem Erstbeklagten und der zweitbeklagten Partei die mit je S 11.565 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin je S 1.927,50 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich erteilte der Zweitbeklagten den Auftrag zur Errichtung der Landwehrkaserne in K*****. Mit der Errichtung der einzelnen Kasernenobjekte beauftragte die Zweitbeklagte die Wilhelm P***** Gesellschaft mbH Co KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin) als Generalun…
Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen vereinbarte der Erstbeklagte mit der Zweitbeklagten im Juli 1985 - also noch vor der Einbringung der Klage -, daß von einer förmlichen Übergabe und Übernahme Abstand genommen werde, die Zweitbeklagte die noch fehlenden Leistungen für die Fertigstellung der Ob…