JudikaturJustizRS0010835

RS0010835 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2015

Durch die Enteignung einer Liegenschaft erlöschen auch die Bestandrechte; daher Räumungsklage nach § 1112 ABGB und nicht Kündigung i.S.d. § 1120 ABGB. ( ausdrückliches Abgehen von 6 Ob 149/60 ).

Entscheidungen
9