JudikaturJustizRS0010803

RS0010803 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2015

Wird die Einverleibung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes beantragt, ist daher das Vorliegen eines der im § 364c ABGB genannten Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien durch im Sinne der Vorschrift des Grundbuchsgesetzes geeignete Urkunden zu bescheinigen.

Entscheidungen
10