Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts im Punkt 1. wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden die mit 2.091,23 EUR bestimmten Kosten der Exekutionsbewilligung (darin enthalten 1.366,19 EUR an …
Text Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts - zulässig, weil sich die Rechtsansicht des Rekursgerichts, die einverleibten Verbote würden die Einverleibung des Eigentumsrechts des Betreibenden hindern, als korrekturbedürftige Fehlbeurte…