JudikaturJustizRS0010770

RS0010770 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2000

Die Verbücherung eines Pachtvertrages ( Bestandvertrages ) schmälert die Haftungsgrundlage, die einem Ausgedingsberechtigten durch Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes gesichert werden soll, wie deren Belastung durch ein dingliches Nutzungsrecht. Das eingeräumte dingliche Belastungs- und Veräußerungsverbot steht damit einer Vormerkung des Pachtvertrages entgegen.

Entscheidungen
4