Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Einreihung der Abschrift des Pfändungsprotokolles des Bezirksgerichtes Eisenstadt vom 1.Juli 1992, AZ E 3547/92, in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten und eingereihten Urkunden bewilligt…
Text Begründung: Die Eigentümer verpachteten ihr Grundstück am 1.Jänner 1966 für 25 Jahre an die Ehegatten Friedrich und Stefanie M*****, die auf dem Pachtgrundstück ein Wohnhaus "in der Rechtsform eines Superädifikates" errichteten. Mit einer Zusatzvereinbarung wurde die Pachtdauer im Jahr 1977 bis zu…
Rechtliche Beurteilung Der vom betreibenden Gläubiger erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist aus folgenden Erwägungen zulässig und auch berechtigt: Es bleibt unklar, warum das Rekursgericht, wenn es die Anfechtungsbefugnis des Rechtsmittelwerbers verneinte, den erstgerichtlichen Beschluß bestätigte. Der Rekurs ei…