Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: "In der EZ *****, Eigentümerin Anneliese H*****, wird auf Grund des notariellen Übergabsvertrages auf den Todesfall vom 11.9.1997, GZ 3062, der Geburtsurkunde des Standesamtes Karlstadt am Main Nr…
Text Begründung: Anneliese H*****, nach den vorliegenden Urkunden die Stiefmutter der Antragstellerin, hat mit letzterer am 11.9.1997 einen notariellen Übergabsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen, demzufolge die Antragstellerin die Liegenschaft EZ ***** erhalten soll. In Punkt 10 dieses Vertrages r…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er erweist sich auch als berechtigt. Schon das Rekursgericht hat darauf hingewiesen, daß sich Judikatur und Lehre in der Frage uneins sind, ob ein zwischen Stiefkind und Stiefelternteil begründetes vertragliches Veräußer…