Der Zeitpunkt, in dem ein Ansuchen bei dem Grundbuchsgericht einlangt, ist für die Beurteilung dieses Ansuchens entscheidend.
Rückverweise
…“ bewilligt wird. Nach dem gemäß § 88 Abs 2 EO für die Bewilligung und den Vollzug der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung geltenden § 93 GBG 1955 ist der Zeitpunkt, in dem ein Ansuchen bei dem Grundbuchsgericht einlangt, für die Beurteilung dieses Ansuchens entscheidend. Nach dem ebenfalls geltenden § 94 Abs…