Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 24.037,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Barauslagen von S 6.720,- und Umsatzsteuer von S 2.886,30) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 972 II KG Oberhofen. In den Jahren 1964 und 1965 errichtete er auf diesem Grundstück ein Wohnhaus, das 1965 bezogen wurde; im Jahr 1967 errichtete er südseitig einen Anbau an das Wohnhaus, der als Lager- und Verkaufsraum dient. Das …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). Aber auch der Rechtsrüge des Klägers kommt keine Berechtigung zu. Der im § 364a AB…