Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.153,73 EUR (darin enthalten 192,29 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Kläger bewohnen seit 2006 ein Einfamilienhaus in Wien. Entlang ihrer Liegenschaft verläuft auf einem Grundstück der Beklagten (öffentliches Gut) eine Landes bzw Gemeindestraße, die in beiden Fahrtrichtungen zu befahren ist und deren Aktivfahrbahn (ua) im Bereich der Liegenschaft der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist entgegen diesem nicht bindenden Ausspruch nicht zulässig. Wie sich schon aus der Formulierung des Unterlassungs bzw Feststellungsbegehrens ergibt, geht es den Klägern im Endeffekt darum, dem beklagten Rechtsträger Maßnahmen aufzutragen, die die (lückenlose) Einhaltung de…