Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 614,84 EUR (darin 102,47 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei, weil soweit ersichtlich keine höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu vorliege, ob die analoge Anwendung des § 364a ABGB zulässig sei, wenn 1. die besondere Gefahrensituation durch einen Betreiber hervorgerufen…
Rechtliche Beurteilung 1. Die von den Vorinstanzen übereinstimmend bejahte Passivlegitimation beider Beklagten wird in deren Revision nicht mehr releviert; auf diese selbstständige Rechtsfrage ist folglich nicht mehr einzugehen (5 Ob 189/09v mwN). 2.1. Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichs-anspruch wird neben einem hie…