JudikaturJustizRS0010377

RS0010377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 1996

Bei einem Verstoß des Mieters gegen ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann der Vermieter die Unterlassung und Wiederherstellung des vertragsmäßigen Zustandes begehren. Dies gilt auch dann, wenn die Gebrachsüberlassung ihren Grund in der Veräußerung eines Unternehmens hat. Auch ein Feststellungsbegehren ist zulässig, um für die Zukunft Klarheit zu schaffen.

Entscheidungen
11