Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der beklagten Partei die mit 17.317,80 S (darin 2.886,30 S Umsatzsteuer und keine Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks 155/4 der KG Perchtoldsdorf, das in der EZ 71 des Hauptbuchs für diese Katastralgemeinde eingetragen ist. Sie erwarb es im Erbweg nach der am 11.8.1904 geborenen und am 18.11.1985 verstorbenen Hildegard R***. Die beklagte Partei, ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsansicht der beklagten Partei und der Vorinstanzen läuft darauf hinaus, daß die Rechtsvorgängerin der Klägerin auf die ihr auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages zust…