JudikaturJustizRS0010278

RS0010278 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1955

Ersatz des Schadens bzw der entgangenen Nutzungen, worunter wohl ein Ersatz für Wertminderung, die sich aus der normalen Abnützung ergibt, niemals aber ein Benützungsentgelt fallen könnte, wegen fortgesetzter Nutzung einer Pachtliegenschaft bei laufendem Verlängerungsverfahren vor Pachtamt.