RS0010278 – OGH Rechtssatz
RS0010278 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ersatz des Schadens bzw der entgangenen Nutzungen, worunter wohl ein Ersatz für Wertminderung, die sich aus der normalen Abnützung ergibt, niemals aber ein Benützungsentgelt fallen könnte, wegen fortgesetzter Nutzung einer Pachtliegenschaft bei laufendem Verlängerungsverfahren vor Pachtamt.