Spruch 1. Der Schriftsatz der beklagten Partei vom 25. 3. 2019 wird zurückgewiesen. 2. Der Revision wird nicht Folge gegeben. 3. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 833,88 EUR (darin 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am ***** 1994 geborene Beklagte ist der uneheliche Sohn des Klägers. Der Kläger war aufgrund eines am 14. 1. 2013 mit dem Beklagten abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 530 EUR verpflichtet. Der Beklagte maturierte im J…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig , aber nicht berechtigt . Der Kläger führt in seiner Rechtsrüge zusammengefasst aus, ein Student, der derartig magere, weit unter dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringe, sei „selbstverständlich auch gehalten, sich über seine Leistungsv…