JudikaturJustizRS0010189

RS0010189 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2021

Auch leichte Fahrlässigkeit in der Beurteilung der Frage, ob der Besitzerwerb in fremde Rechte eingreife, schließt den guten Glauben aus; aber auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besitzwerbers zerstören ihn und nur entschuldbarer Irrtum vermag ihn zu sichern.

Entscheidungen
28