JudikaturJustizRS0010185

RS0010185 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Die Redlichkeit des Besitzes, die auch bei langer Ersitzung erforderlich ist, hat nicht der Besitzer zu beweisen, sondern der Gegner muss die Unredlichkeit nachweisen.

Entscheidungen
51