JudikaturJustizRS0010163

RS0010163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 1965

Die Strafgerichte sind in der freien Würdigung des bedenklichen Charakters des Besitzers gewisser Gegenstände durch einen Angeklagten weder durch § 323 ABGB noch durch eine andere Rechtsvermutung beschränkt.