StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 171 Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen
(1) Wer bewirkt, daß durch freiwerdende Kernenergie oder sonst durch ionisierende Strahlen eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entsteht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine der im § 169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.
§ 171 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 171 Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen
…§ 171. (1) Wer bewirkt, daß durch freiwerdende Kernenergie oder sonst durch ionisierende Strahlen eine Gefahr für Leib oder Leben ( § 89 ) eines anderen oder für…
§ 172 Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen
…§ 172. (1) Wer die im § 171 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Hat die…
§ 176 Vorsätzliche Gemeingefährdung
…§ 176. (1) Wer anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder Leben ( § 89 ) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in…
§ 175 Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel
…§ 175. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen die Begehung einer nach § 171 oder § 173 mit Strafe bedrohten, wenn auch noch nicht bestimmten Handlung zu ermöglichen, einen Kernbrennstoff, einen radioaktiven Stoff, einen Sprengstoff, einen Bestandteil eines…
§ 32 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 32 Landesgericht als Geschworenen- und Schöffengericht
…oder Schadensbeträge 1 000 000 Euro übersteigen; 3. Brandstiftung ( § 169 StGB ), vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen ( § 171 StGB ), vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel ( § 173 StGB ), vorsätzliche Gemeingefährdung ( § 176 StGB ) und Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ( § 177a StGB ); 4…
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