Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 11.895,95 (darin keine Barauslagen und S 1.081,45 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der Beklagten und der Edeltraud E***, die beide als Lehrerinnen tätig sind. Die Beklagte wohnt in Graz, Edeltraud E*** in Hitzendorf, wo sie mit Günther F*** in einer Lebensgemeinschaft lebt. Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 685 KG…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagte führt aus, weil sie Inhaberin des Sparbuches der Steiermärkischen Sparkasse sei, hätte der Kläger den Beweis erbringen müssen, daß sie nicht Eigentümerin des Sparbuches sei. Der Kläger hätte vielmehr beweisen müssen, daß er nach wie vor Eigentümer des …