JudikaturJustizRS0010065

RS0010065 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2016

Als gemeiner Wert einer Liegenschaft ist nicht der für verschiedene Steuern oder andere öffentliche Abgaben maßgebende Einheitswert, sondern gemäß § 305 ABGB der Verkehrswert anzusehen.