JudikaturJustizRS0009921

RS0009921 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtswarten, Maschinenschuppen, Scheunen, Transformatorenhäuser. Auch Fertigteilhäuser, Fertigteilschwimmbecken und Fertigteilgaragen werden dem Begriff des Gebäudes nach § 297 ABGB (beziehungsweise § 94 BGB) zugeordnet.

Entscheidungen
16