JudikaturJustizRS0009906

RS0009906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein.

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