JudikaturJustizRS0009834

RS0009834 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1999

Privatrechtliche Nutzungsbefugnisse können auch an einem Grundstück zustehen, welches als öffentlicher Weg erklärt wurde. Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbefugnissen gehören auf den ordentlichen Rechtsweg.

Entscheidungen
4