Spruch Die Wasserreinhaltungsvorschriften der §§ 30 ff. WRG sind Schutzgesetze iS des § 1311 ABGB und können daher auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche begrunden Die Unterlassung der Einholung der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung einer Quellfassung erfolgt schuldhaft, wenn mit der Verschmutzung…
Text Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der besonderen Bedeutung der Reinhaltung der Gewässer wurde erstmals durch die Wasserrechtsgesetznov. 1959, BGBl. Nr. 54, Rechnung getragen. In einem dritten Abschn. zum Wasserrechtsgesetz 1934 wurden die bisher im Wasserrechtsgesetz enthaltenen Bestimmungen nicht nur …