JudikaturJustizRS0009809

RS0009809 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2007

Als Verwalterin des öffentlichen Gutes hat die Gemeinde die sich aus dem Eigentum ergebenden privatrechtlichen Verpflichtungen wahrzunehmen; gegen sie können daher auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gestellt werden.

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