Spruch Für Art und Ort der Bestattung eines Leichnams ist vor allem der (mutmaßliche) Wille des Verstorbenen maßgebend Es entspricht dem allgemeinen sittlichen Empfinden, die Ruhe des Toten möglichst ungestört zu lassen. Die Umbettung einer bereits beigesetzten Leiche kann daher nur aus ganz besonderen Gr…
Text Karl F war Ehemann der Erstklägerin. Aus dieser Ehe stammen zwei Kinder, der Zweitkläger und die Drittklägerin. Im Jänner 1970 verließ Karl F die Ehewohnung. Beim Strafbezirksgericht Wien leitete die Erstklägerin gegen die Beklagte, die bei Karl F als Angestellte beschäftigt war, ein Verfahren wegen…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das sogenannte Recht der Totenfürsorge, wie Blume in seinem grundlegenden Aufsatz im AcP 112, 404, die Ordnung des Verfügungsrechtes über den Körper eines Verstorbenen, insbesondere über Art und Ort der Bestattung, nennt, ist weder im österreichischen Recht noch in dem in der Bun…