Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben . Das Teilurteil der Vorinstanzen, das in seinen Punkten 2., 4. und 5. bestätigt wird, wird in seinen Punkten 1. und 3. dahin abgeändert, dass die klagende Partei (anstatt von 1. Jänner 2019 bis 17. Dezember 2021) für den Zeitraum von 1. Jänner 2017 bis 17.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die am 30. Oktober 1986 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Mödling vom 19. März 2014, AZ 2 C 102/13h, gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass der Beklagte die Zerrüttung der Ehe über…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zulässig , weil die Vorinstanzen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu § 72 EheG abgewichen sind. Sie ist teilweise auch berechtigt . [16] 1. Im Revisionsverfahren ist nicht strittig, dass die Stufenklage nach Art XLII EGZPO auch bei Unterhaltsansprüchen zwis…