Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit damit dem Erhöhungsantrag des Unterhaltsberechtigten stattgegeben wurde, aufgehoben. In diesem Umfang wird dem Erstgericht die neuerliche nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.9.1988 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Scheidung lag ein Vergleich zugrunde, der den Vater verpflichtete, ab 1.7.1988 für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000 zu bezahlen. De…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig, weil zu der in der Rekursentscheidung aufgezeigten Rechtsfrage tatsächlich eine Judikatur des Obersten Gerichtshof bisher fehlt, er ist auch im Sinne der eventualiter begehrten Aufhebung des stattgebenden Teils der unterinstanzlichen Ent…