§ 9 Rückstellungen — EStG 1988
(1) Rückstellungen können nur gebildet werden für
1. Anwartschaften auf Abfertigungen,
2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen.
4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
(2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden.
(3) Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 dürfen jedoch unter den Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 7 des Unternehmensgesetzbuches in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2015 pauschal gebildet werden.
(4) Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anläßlich eines Firmenjubiläums dürfen nicht gebildet werden.
(5) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 sind mit dem Teilwert anzusetzen. Der Teilwert ist mit einem Zinssatz von 3,5% abzuzinsen, sofern die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt.
§ 9 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 9 Rückstellungen
(1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus sch…
§ 35 Behinderte
…erbracht werden, nach der hiefür maßgebenden Einschätzung, 2. in denen keine eigenen gesetzlichen Vorschriften für die Einschätzung bestehen, nach § 7 und § 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 bzw. nach der Einschätzungsverordnung, BGBl. II Nr. 261/2010, für die von ihr umfassten Bereiche. Die…
§ 14 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
…– Direkte Leistungszusagen in Rentenform im Sinne des Betriebspensionsgesetzes. – Schriftliche und rechtsverbindliche Pensionszusagen in Rentenform, die keine über § 8 und § 9 des Betriebspensionsgesetzes hinausgehende Widerrufs-, Aussetzungs- und Einschränkungsklauseln enthalten. Für die Bildung gilt folgendes: 1. Die Pensionsrückstellung ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu bilden…
§ 67a Start Up-Mitarbeiterbeteiligung
…Gesellschafterbeschlüssen vorsehen und deren Inhaber entweder individuell im Firmenbuch eingetragen oder in einem Anteilsbuch oder vergleichbaren Verzeichnis erfasst werden (insbesondere Unternehmenswert-Anteile gemäß § 9 des Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetzes – FlexKapGG, BGBl. I Nr. 179/2023), wenn der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses am Lohnzettel des Arbeitnehmers erklärt…
Anl. 1 BSpG · BSpG · Bausparkassengesetz
Anl. 1
… 57 Abs. 5 BWG 16. unversteuerte Rücklagen a) Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen b) sonstige unversteuerte Rücklagen darunter: aa) Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG 1988 bb) Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988 cc) Mietzinsrücklage gemäß § 11 EStG 1988 dd) Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG…
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