Spruch Der Revision wird nicht stattgegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 16.537,25 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten an Umsatzsteuer 1.503,38 S) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Nach dem Vorbringen des Klägers habe er im Herbst 1984 mit der Beklagten ein Verhältnis unter Einschluß intimer Beziehungen aufgenommen. Der Beklagten sei sein verheirateter Stand bekannt gewesen, eine Heiratsabsicht habe nicht bestanden. Der Beklagten hätten zur Fertigstellung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben das erstinstanzliche Vorbringen des Klägers über seine Leistungen in einer der Beklagten erkennbaren Erwartung auf eine langfristige Hausbenützung aus dem Zusammenhang des Gesamtvorbringens nur in dem Sinne verstanden, daß der Kläger seine Au…