Spruch Der Ersatzanspruch für Leistungen, die im Hinblick auf eine später nicht zustande gekommene Ehe mit dem Empfänger erbracht werden, richtet sich bei bloßer Absicht, sich zu ehelichen, nach dem § 1435 AsGB. und nur bei einem gegenseitigen Versprechen, sich zu ehelichen, nach § 46 ABGB. Entscheidung v…
Text Der Kläger hat in der Klage behauptet, daß er im Jahre 1960 für die Beklagte beim Ausbau ihres Hauses Arbeiten geleistet und für Fahrten im Interesse der Beklagten auch seinen Kraftwagen zur Verfügung gestellt habe. Er habe daher Anspruch auf Entlohnung und Vergütung für 250 Arbeitsstunden. Dies erg…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Die Beklagte wendet sich gegen die rechtliche Beurteilung der Sache nach § 1435 ABGB. Sie ist der Meinung, daß das Berufungsgericht ein Verlöbnis zwischen ihr und dem Kläger annehmen und die Sache nach den §§ 46, 1247 ABGB. beurt…