JudikaturJustizRS0009178

RS0009178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2021

Auch öffentlich - rechtliche Körperschaften kann eine Haftung für durch ihre Organe begangene Verletzungen vorvertraglicher Pflichten treffen; selbst wenn die Organe nicht Abschlussvollmacht besaßen.

Entscheidungen
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