Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.315,08 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 219,18 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Gralsbewegung ist eine von Oskar Ernst B*****, der sich Abd-ru-shin nannte, 1924 gegründete Glaubensgemeinschaft, die 1928 auf dem V*****berg bei S***** eine Siedlung mit Andachtshalle errichtete. Oskar Ernst Bernhardt war auch Leiter der "Internationalen Gralsbewegung", die…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Kläger erhobene Revision ist nicht berechtigt. § 43 ABGB richtet sich gegen den unbefugten Gebrauch eines Namens, wenn und soweit er den Namensträger beeinträchtigt. Ein Name wird gebraucht, wenn er zur Kennzeichnung einer vom Namensträger verschiedenen Person oder Unternehmung verwe…