JudikaturJustizRS0009010

RS0009010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2002

Rechts- und Parteifähigkeit des Personenkreises "Jedermann", für den im Grundbuch die Dienstbarkeit des Wasserschöpfrechtes einverleibt ist; er wird durch einen Kurator nach § 276 ABGB vertreten.

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6