Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien die mit S 13.611,23 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (hievon S 750,23…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 2. August 1914 verkaufte die politische Gemeinde Zell am Moos den in ihrem Eigentum stehenden Zeller See (Irrsee), EZ 143 KG Zell am Moos, ein Privatgewässer, um den Preis von 40.000 Kronen an Ferdinand R***. Gemäß Punkt IV des Kaufvertrages "bedingt sich die ve…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagten machen zu Unrecht geltend, daß das Befahren des Zeller Sees mit Segelbrettern schon im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig sei und nicht der Einwilligung der Eigentümer bedürfe. Es ist nicht strittig, daß es sich beim Zeller See um ein Privatgewässer (vgl. § 3 Abs. 1 lit. d WRG 1959) h…