Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: "Die Beklagte ist schuldig, die Behauptung, der Kläger habe falsche Medikamente, insbesondere Insulin, abgegeben, zu unterlassen. Das Klagemehrbegehren, die Beklagte s…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt die einzige Apotheke in M*****. Die Beklagte schrieb am 21. 6. 2000 Folgendes an den Sanitätssprengel M*****, zu Handen des Bürgermeisters: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister H*****! Am Freitag, den 16. 6. 2000, habe ich ein vom Sprengelarzt Dr. A***** ***** v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt. Der Revisionswerber macht geltend, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts widerspreche der Entscheidung 6 Ob 2235/96m = EvBl 1997/159 (S 787). Außerdem habe die Beklagte weder behauptet noch bewiesen, dass ihr der Rechtfertigungsgrund zu Gute k…