Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden abgeändert und der Beklagte schuldig erkannt, das Betreten der Geschäftsräumlichkeiten der vom Kläger an den Standorten Dametzstraße 29, 4020 Linz, und Dr.Kompaß-Gasse 5, 4400 Steyr, betriebenen City-Videotheken zu unterlassen. Der…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Linz und Steyr Videotheken, in denen Videokassetten vermietet und ausnahmsweise auch verkauft werden. Auf den Bildträgern sind Videofilme aufzeichnet. Weitere Videotheken in Linz, Kitzbühel, Kössen und St.Johann in Ti…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung SZ 59/130 = JBl 1987, 36 = EvBl 1987/6 zu dem Anspruch des von einem Gasthaus-Lokalverbot Betroffenen Stellung bezogen, der sich erfolgreich mit einem Begehren auf Unterlassung (der Aufforderung, das Gasthaus zu verlassen und dieses nicht zu betreten) …