Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich ihrer bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile zu lauten haben: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 157,08 EUR brutto samt 8,58 % Zinse…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten von 14. 9. 2015 bis 5. 7. 2016 als Reinigungskraft beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung der Beklagten. Ab 15. 12. 2015 war die Klägerin durchgehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand. Die Beklagte …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. 1. Den Kollektivvertragsparteien ist es grundsätzlich unbenommen, das Entstehen des Anspruchs auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen (RIS Justiz RS0048332). Strittige Fragen hinsich…