JudikaturJustizRS0008892

RS0008892 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2023

Stehen die erläuternden Bemerkungen einer Regierungsvorlage im eindeutigen Widerspruch zum Gesetz können sie zur Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden.

Entscheidungen
5