JudikaturJustizRS0008782

RS0008782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 2024

Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrages angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen.

Entscheidungen
45