Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: „Es wird festgestellt, dass die Arbeiter und Arbeiterinnen im kontinuierlichen Schichtbetrieb, die an (durchschnittlich) vier Arbeitstagen wöchentlich jeweils 12 Stunden arbeiten, jährlic…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Arbeiterbetriebsrat der Beklagten, einer Betriebsfeuerwehr GmbH, vertritt im Schichtbetrieb tätige Arbeiter/innen. Die Arbeit erfolgt in vollkontinuierlicher Schicht. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, davon 32 Stunden Arbeitszeit im engeren Sinn und 1…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . 1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Kollektivvertrags für Arbeiter der chemischen Industrie lauten: V. Urlaub; Urlaubszuschuss N64 Hinsichtlich des Urlaubsausmaßes und Urlaubsentgeltes gelten vorbehaltlich der Regelung des Punktes 66 die Bestimmungen des U…