Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.040,48 EUR (darin enthalten 340,08 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin investierte im Jahr 2006 im Rahmen eines Veranlagungsmodells in ein Finanzprodukt („Pro Futura Vorsorgeplan“) einer Consulting GmbH, das sich aus einem endfälligen Fremdwährungskredit (Schweizer Franken) im (damaligen) Gegenwert von 266.250 EUR, mit der Verpflichtun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zwar nicht aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund, aber deshalb zulässig, weil der Oberste Gerichtshof zu § 27 KSchG im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten inhaltlich noch nicht (vgl jüngst 3 Ob 240/16i) Stellung genommen hat; sie ist aber nicht berechtigt. I. …