Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie - einschließlich der unangefochten gebliebenen Teile - insgesamt lauten: 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger zum Rückersatz von EUR 9.758,09 (S 134.274,30) an Invaliditätspension für die Zeit vom 3. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Untersuchungshaft. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 10. 3. 2000 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erlittene Vorhaft vom 3. 8. 1999, 17.00 Uhr, bis 10. 3. 2000, 13.00 Uhr,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Zum Ruhen der Pension während der Strafhaft: Das Erstgericht hat unangefochten festgestellt, dass die dem Kläger mit Bescheid vom 30. 7. 1999 gewährte Invaliditätspension gemäß § 89 Abs 1 …